Unsere Fahrschule bietet Ihnen Führerscheinausbildungen in den Klassen B, BF17, B96, B197 sowie für den Anhängerführerschein. Ob klassischer Autoführerschein, frühes Fahren ab 17 mit Begleitung, Erweiterungen für schwerere Anhänger oder eine flexible Kombination von Schalt- und Automatikfahrzeugen – bei uns finden Sie die passende Ausbildung für Ihre Bedürfnisse.
Unsere Fahrschule bietet Führerscheinausbildungen der Klassen B, BF17, B96, B197 sowie für Anhänger. Ob klassischer Führerschein oder Erweiterungen – wir begleiten Sie sicher zum Ziel.
Die Führerscheinklasse B96 ist eine Erweiterung des regulären Führerscheins der Klasse B und erlaubt das Fahren von Gespannen, bestehend aus einem Pkw und einem Anhänger. Dabei darf die Gesamtmasse des Gespanns zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegen.
Welche Voraussetzungen bestehen für B96?
– Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und
fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Min.
– Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
– Mindestalter 25 Jahre
1 Jahr ADAC Mitgliedschaft kostenlos
Führerscheinklasse B: Diese Klasse berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (z. B. Autos) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzplätzen, exklusive Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg dürfen ebenfalls gezogen werden. Schwerere Anhänger sind erlaubt, wenn die Kombination insgesamt 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Mindestalter für die Führerscheinklassen
Anmeldung halbes Jahr vorher möglich!
• 17 Jahre (Begleitetes Fahren (B17)
• 18 Jahre
1 Jahr ADAC Mitgliedschaft kostenlos
Führerscheinklasse BF17 (Begleitetes Fahren ab 17): Diese Klasse ist eine spezielle Variante der Klasse B, bei der Jugendliche ab 17 Jahren nach bestandener Prüfung unter der Bedingung fahren dürfen, dass eine begleitende Person (mindestens 30 Jahre alt und mit mindestens 5 Jahren Führerscheinbesitz) im Auto sitzt. Der volle Führerschein B wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Mindestalter für die Führerscheinklassen
Anmeldung halbes Jahr vorher möglich!
• 17 Jahre (Begleitetes Fahren (B17)
• 18 Jahre
1 Jahr ADAC Mitgliedschaft kostenlos
Führerscheinklasse B197: Diese Variante kombiniert die Fahrerlaubnis der Klasse B mit einer Automatikschulung. Man darf sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde, aber zuvor eine zusätzliche Schulung auf einem Schaltwagen mit einer Bestätigung über mindestens 10 Stunden Fahrpraxis und eine bestandene Fahrprüfung bei der Fahrschule absolviert wurde.
Mindestalter für die Führerscheinklassen
Anmeldung halbes Jahr vorher möglich!
• 17 Jahre (Begleitetes Fahren (B17)
• 18 Jahre
1 Jahr ADAC Mitgliedschaft kostenlos
Die Führerscheinklasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B und berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (z. B. ein Pkw) und einem Anhänger bestehen. Der Anhänger darf ein zulässiges Gesamtgewicht von über 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg haben. Diese Klasse ist notwendig, wenn der Anhänger schwerer ist und die Gesamtmasse der Kombination nicht durch die Klasse B abgedeckt wird.
Mindestalter für die Führerscheinklassen
Anmeldung halbes Jahr vorher möglich!
• 17 Jahre (Begleitetes Fahren (B17)
• 18 Jahre
1 Jahr ADAC Mitgliedschaft kostenlos
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